1.0 Veranstalter / Kontakt Verein
Verein Adventsmarkt Sulz
Gansingerstrasse 17
5085 Sulz AG
info@adventsmarkt-sulz.ch
www.adventsmarkt-sulz.ch
2.0 Ort
Leisacherstrasse 11, 5085 Sulz, Schweiz
3.0 Datum und Dauer
Samstag, 21. November 2026, von 15:00 – 21:00 Uhr (Gaststätte hat länger geöffnet)
Sonntag, 22. November 2026, von 11:00 Uhr – 17:00 Uhr
4.0 Anmeldung
Bitte ausschliesslich auf der Webseite www.adventsmarkt-sulz.ch. Es können nur schriftliche Anfragen bearbeitet werden.
Anmeldeschluss ist der 31. Juli 2026
Auf der Basis Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Zu- oder Absage bis August 2026.
Die Anmeldung ist verbindlich, d.h. im Falle einer Zuteilung, verpflichtet sich der Standbetreiber, am Markt teilzunehmen
5.0 Durchführung / Absagen
Grundsätzlich entscheidet Der Verein Adventsmarkt Sulz unter Berufung auf Verordnungen lokaler, kantonaler und/oder nationaler Behörden, über die Durchführung des Marktes.
Der Markt findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Über eine Absage bzw. ein früheres Marktende entscheidet das Präsidium des Adventsmarkt Sulz. Bei Verzögerung der Aufbauarbeiten auf Grund von Schneefall oder ähnlichem wird um Verständnis gebeten.
6.0 Vergabe Marktstand und freier Standplatz
Die Vergabe der Marktstände und der freien Standplätze obliegt dem Präsidium des Vereins Adventsmarkt Sulz. Zuteilung des Standplatzes: Die finale Zuteilung des Standplatzes erfolgt im Ende Oktober. Das Präsidium des Adventsmarkt Sulz behält sich Ausnahmeregelungen vor. Um einen interessanten und abwechslungsreichen Markt zu gestalten, können Aussteller aufgrund des Angebotes abgelehnt werden.
7.0 Marktstand
Plätze gibt es in folgenden Grössen:
· 3m x 3m
· 4.5m x 3 m
· 6m x 3m
Zelte können optional hinzugemietet werden, wenn keine eigenen vorhanden sind, diese werden vom Aufbauteam aufgestellt, der Abbau obliegt dem Mieter:
· 3m x 3m
· 4.5m x 3m
Eigene Zelte können nach Rücksprache mit dem Verein Adventsmarkt Sulz mitgebracht werden. Sie sollten in einem dem Wetter entsprechenden Zustand sein.
Der Veranstalter ist nicht gewinnorientiert. Die Höhe der Gebühren wurden so festgelegt, dass damit die Leistungen des Veranstalters kostendeckend erbracht werden können. Die Gebühren pro Standplatz betragen für beide Tage (Buchung für einzelne Tage ist nicht möglich):
- Standplatz 3mx3m: CHF 100.- für beide Tage
- Standplatz 4.5mx3m: CHF 120.- für beide Tage
- Standplatz 6mx3m: CHF 140.- für beide Tage
- Zeltmiete 3mx3m: CHF 40.-für beide Tage
- Zeltmiete 4.5mx3m: CHF 50.- für beide Tage
- Holzstand 3mx3m (Mitglieder des Vereins Adventsmarkt Sulz werden bevorzugt bei der Vergabe):
Achtung: Die Gebühren für den Platz gelten unabhängig davon, ob der Standbetreiber selber einen Stand mitbringt oder nicht. Für 220 V-Stromanschlüsse werden keine separaten Gebühren verrechnet.
Die Teilnehmer erhalten nach der Anmeldung mit der Zusage vom Veranstalter eine Rechnung zugeschickt (zahlbar vor Beginn Weihnachtsmarkt, ansonsten wird die Gebühr am 1. Tag des Weihnachtsmarkts bar eingezogen, plus CHF 25.- Administrationsgebühr). Bei einer Absage durch den Standbetreibern nach der definitiven Standplatzzusage durch den Veranstalter gilt folgende Regelung:
• bis 30 Tage vor dem Markt: CHF 25.00 Administrationsgebühr
• 29 Tage bis 3 Tage vor dem Markt: 50% der Standgebühr
• Weniger als 3 Tage vor dem Markt: 100% der Standgebühr
8.0 Leistungen des Veranstalters
Den Standbetreibern werden vom Veranstalter u.a. folgende Leistungen geboten: - Bereitstellen und Aufbau/Abbau eines Standes für beide Tage
- Stromanschluss an den zentralen Stromverteilern
- Weihnachtliche Dekoration mit Tannen und Lichterketten
- Werbung für den Adventsmarkt (Flyer, Plakate, Banner, Website, Facebook, Instagram, E-Mailings etc.)
- Einholen der Bewilligung für den Weihnachtsmarkt (Bewilligungsgebühren)
- Unterhaltungsangebot während dem Markt (Nikolaus, musikalische Darbietungen etc.)
- Webseite (www.adventsmarkt-sulz.ch) mit individueller Präsentation jedes Ausstellers
-Shuttle Service zum Parkplatz Turnhalle
- Sanitäre anlagen
9.0 Pflichten der Standbetreiber
Damit der Adventsmarkt erfolgreich durchgeführt werden kann, sind wir auf die Mithilfe aller Standbetreiber angewiesen. Mit der Anmeldung verpflichtet sich jeder Standbetreiber zur Einhaltung der folgenden Punkte:
- Der Stand muss während den ganzen Öffnungszeiten des Adventsmarktes betrieben werden und mit mindestens einer Person besetzt sein.
- Einhaltung der vorgegebenen Zeiten für Einrichtung / Räumung des Stands
- Sammlung und Entsorgung des Abfalls vom Betrieb des eigenen Standes (Abfallsackständer und Gebührensäcke der Stadt Laufenburg selber mitbringen). - Reinigung (besenrein) des eigenen Standes und Standplatzes nach Marktende
- Abbau des Zeltes
10. Marktstand
Es werden Tischgarnituren und Bänke angeboten. Bitte bei der Anmeldung schon vormerken. Masse Tischplatte: Breite 3m / Tiefe 1m
11.0 Aufbau
Der Aufbau des Marktes und der Stände findet am Freitag, den 20.11.2026 statt. Ab dem Nachmittag kann die Einrichtung des Marktstandes vorgenommen werden. Waren sollten jedoch in dieser Nacht nicht in den Zelten gelagert sein, der Markt wird nicht bewacht Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von langen Wartezeiten darf nur zum Ein- und Ausladen und nur ausserhalb der Marktöffnungszeiten auf das Marktgelände gefahren werden. Marktstände bzw. Marktständer MÜSSEN am Markttag bis spätestens 13:30 Uhr eingerichtet sein. Ansonsten werden diese weitergegeben. Die Marktgebühr bleibt geschuldet. Marktstände und freie Standplätze Einrichten / Bezug: Freitag ab 12.00 Uhr bis Samstag, 14:00 Uhr Die Zufahrt auf das Gelände ist je nach Begebenheit bis 30 Minuten vor Marktbeginn möglich.
12. Abbau
Das Verlassen des Marktes vor dem Ende der Marktöffnungszeit durch den Aussteller ist verboten. Aussteller, welche bereits vorher abräumen, können von künftigen Märkten ausgeschlossen werden.
Marktstände Räumen: Sonntag ab 17.00 Zustand: gereinigt und ohne Befestigungsrückstände (Klebeband, Nägel, Bostitch etc.). Mängel: Bei der Rückgabe festgestellte Mängel/Beschädigungen werden dem Aussteller verrechnet.
Wird der Stand, Standplatz unsauber hinterlassen, werden dem Aussteller die Reinigungskosten verrechnet.
13. Bezahlung / Weitervergabe
Wird die Standplatz- und Zeltmiete nicht innerhalb der Zahlungsfrist überwiesen, behalten sich die Veranstalter eine Weitervergabe des Standplatzes vor. Die Gebühren bleiben dennoch geschuldet. Der zugesicherte Standplatz kann nicht ohne vorherige Absprache mit dem Verein an andere Aussteller weitergegeben oder untervermietet werden
14. Lebensmittelvorschriften/Jugendschutz
Bitte beachten Sie unbedingt die Einhaltung des Lebensmittelgesetzes. Für kantonale oder Kommunale Bewilligungen sind die AusstellerInnen selbst verantwortlich. Allfällige Zuwiderhandlungen gehen voll zu Lasten des Ausstellers. Werden Produkte, die unter den Jugendschutz fallen, verkauft, so muss ein Jugendschutzplakat sichtbar aufgehängt und ggfs. auch Alterskontrollen von dem Verkäufer durchgeführt werden.
15. Verkauf von Glühwein
Der Glühweinverkauf obliegt ausschliesslich dem Verein Adventsmarkt Sulz
16. Fahrzeuge
Im Ausstellungsgebiet dürfen keine Fahrzeuge parkiert werden. Bitte parkieren Sie Ihre Fahrzeuge auf den offiziellen Parkflächen.
17. Strom
Bestellung: Ein Stromanschluss (230V) ist für jeden Stand vorhanden und kann bei den Verteilern angeschlossen werden. Jeder Stand hat mindestens einen Stecker: Kabelrollen und Mehrfachstecker sind vom Aussteller selbst mitzunehmen.
Verbot: Elektrisches Heizen ist nicht erlaubt.
18. Wasseranschlüsse
Wasseranschlüsse sind generell keine vorhanden.
19. Versicherung Waren/Einrichtung
Die Versicherung der Waren und Einrichtungen liegt in der Verantwortung der Aussteller.
Gelände: Bewachung durch Sicherheitsdienst Samstag auf Sonntag von 21.00 bis 10.00 Uhr
20. Dekoration
Weihnachtsdekoration ist obligatorisch! Die Beschaffung der Dekoration und das Schmücken des eigenen Marktplatzes ist Sache des jeweiligen Teilnehmers! Verlängerungskabel, Lichterketten und Beleuchtung sind in der Verantwortung des Ausstellers. Es können keine Dekorationen und Beleuchtungen zur Verfügung gestellt werden. Bei den einzelnen Ständen werden undekorierte Tannenbäume aufgestellt, es wäre sehr schön, wenn jeder Aussteller die Patenschaft eines Tannenbaumes übernimmt und diesen weihnachtlich dekoriert.
21. Toleranz und Mithilfe
Damit der Weihnachtsmarkt für alle Teilnehmenden zu einem erfreulichen und befriedigenden Anlass wird, bitten wir um gegenseitige Toleranz. Wir sind ein kleiner, familiärer Adventsmarkt und leben davon, dass sich die Aussteller gegenseitig helfen.